
Es gibt Zuschüsse für Maßnahmen zur Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens, für Schulungen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für politische Jugendbildung sowie für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit von den Kreisverwaltungen, vom Bundesland und vom Bistum Trier.
Das Land Rheinland-Pfalz, das Bistum Trier und die entsprechenden Landkreise fördern damit die qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Einzugsgebiet. Wer eine Fortbildung für Gruppenleitungen oder eine Maßnahme für Kinder und Jugendliche plant, sollte sich informieren ob eine oder mehrere der Zuschussmöglichkeiten genutzt werden können.

Hierfür müssen Anträge gestellt, Voraussetzungen erfüllt und Richtlinien beachtet werden!
Hier finden sich alle Dokumente und Informationen dazu!
Wir helfen gerne bei der Information über die Zuschüsse weiter!
Alle Dokumente sind in der Fachstelle vorrätig und können unter fachstellejugend.bitburg(at)bistum-trier.de angefordert werden.
Bei den nachstehenden Verwaltungen können Sie die Zuschüsse beantragen:

Bistum Trier
Das Bistum Trier gewährt nach dem kirchlichen Jugendplan für bestimmte Maßnahmen und Veranstaltungen Zuschüsse. Wofür es wieviel Geld gibt und was ihr beim Antragsverfahren berücksichtigen müsst, erfahrt ihr hier.
Gefördert werden: Religiöse Bildung, Gemeindekatechese, Schulendtage, Schulung von Mitarbeitern und Jugendgruppenleiterlehrgängen, Jugenderholung. Ebenso Jugendexerzitien, Einkehrtage und religiöse Besinnungstage.
Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit
Antrag auf Zuschuss nach dem kirchlichen Jugendplan
Richtlinien Bistumszuschüsse Jugendexerzitien, Einkehrtagen, religiösen Besinnungstagen
Antrag auf Zuschuss für Jugendexerzitien, Einkehrtage oder religiöse Besinnungstage
